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AG Dinslaken, 05.10.2016 - 37 C 84/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 05.10.2016 - 37 C 84/14
- LG Duisburg, 14.07.2017 - 7 S 158/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15
Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die …
Auszug aus AG Dinslaken, 05.10.2016 - 37 C 84/14
Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolgs in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt oder dass er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH NStZ-RR 2016, 79).Der Kläger hat gegen den Beklagten zu 2) auch keinen Anspruch aus §§ 823 Abs. 2 i.V.m. einem Schutzgesetz. - BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03
Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …
Auszug aus AG Dinslaken, 05.10.2016 - 37 C 84/14
Dabei erfordert die Teilnahme neben der Kenntnis der Tatumstände wenigstens in groben Zügen den jeweiligen Willen der einzelnen Beteiligten, die Tat gemeinschaftlich mit anderen auszuführen oder sie als fremde Tat zu fördern (NJW 2004, 3423), wobei bedingter Vorsatz genügt.
- LG Duisburg, 14.07.2017 - 7 S 158/16 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken vom 05.10.2016 (Az. 37 C 84/14) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.